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VerfGH Bayern, 21.10.1960 - 24-VII-59 |
Volltextveröffentlichung
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Kurzfassungen/Presse
- Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)
Ermittlung des Messbetrags einer Fremdenverkehrsabgabe durch Schätzung
Papierfundstellen
- DÖV 1961, 28
Wird zitiert von ... (7)
- VerfGH Bayern, 24.05.2019 - 23-VI-17
Fremdenverkehrsbeitrag wegen nichtgewerbsmäßiger Vermietung von Geschäftsräumen
Der erforderliche Rechtsschutz ist deshalb gewährleistet (vgl. VerfGH vom 21.10.1960 VerfGHE 13, 127/132).Diese Regelung beruht auf der Erwägung, dass zu den Aufwendungen der Gemeinde für den Fremdenverkehr gerade diejenigen herangezogen werden sollen, die aus dem Fremdenverkehr einen besonderen wirtschaftlichen Nutzen ziehen und denen auch der Ertrag der Abgabe, der nur zur Förderung des Fremdenverkehrs verwendet werden darf, wiederum zugutekommt (VerfGHE 13, 127/130).
Dies ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden und insbesondere mit dem Rechtsstaatsprinzip vereinbar (vgl. VerfGHE 13, 127/132).
- VGH Bayern, 14.01.2016 - 4 B 14.2227
Fremdenverkehrsbeitragspflicht im Zusammenhang mit Fremdenverkehr
Dies ist insbesondere auch mit dem Rechtsstaatsprinzip vereinbar (BayVerfGH, E.v. 21.10.1960 - Vf. 24-VII-59 - VerfGH 13, 127/132). - VGH Bayern, 07.10.2013 - 4 B 13.209
Der bei der Berechnung des Fremdenverkehrsbeitrags zugrunde gelegte Vorteilssatz …
25 Dass ein Vorteilsatz im Wege der Schätzung ermittelt wird, ist rechtlich nicht zu beanstanden, insbesondere auch mit dem Rechtsstaatsprinzip vereinbar (BayVerfGH E.v. 21.10.1960 - Vf. 24-VII-59 - VerfGH 13, 127/132).
- VG Regensburg, 22.03.2017 - RN 11 K 17.3
Rechtmäßige Festsetzung des Fremdenverkehrsbeitrags für Bekleidungsgeschäft
Dass ein Vorteilsatz im Wege der Schätzung ermittelt wird, ist rechtlich nicht zu beanstanden, insbesondere auch mit dem Rechtsstaatsprinzip vereinbar (vgl. BayVGH vom 7.10.2013 a.a.O., mit Verweis auf BayVerfGH vom 21.10.1960 Az. Vf. 24-VII-59, VerfGHE 13, 127/132). - VG Regensburg, 29.08.2018 - RN 11 K 17.632
Fremdenverkehrsabgabe für Verkauf von Grundnahrungsmitteln rechtmäßig
Dass ein Vorteilsatz im Wege der Schätzung ermittelt wird, ist rechtlich nicht zu beanstanden, insbesondere auch mit dem Rechtsstaatsprinzip vereinbar (vgl. BayVGH vom 7.10.2013 - 4 B 13.209 - juris, mit Verweis auf BayVerfGH vom 21.10.1960 - Vf. 24-VII- 59 - VerfGHE 13, 127/132). - VG Bayreuth, 18.12.2019 - B 4 S 19.675
Einstweiliger Rechtsschutz für Tankstellenbetreiber wegen Fremdenverkehrsbeitrags
Dass ein Vorteilsatz im Wege der Schätzung ermittelt wird, ist rechtlich nicht zu beanstanden, insbesondere auch mit dem Rechtsstaatsprinzip vereinbar (BayVerfGH E.v. 21.10.1960 - Vf. 24-VII-59 - VerfGH 13, 127/132). - VG Bayreuth, 29.07.2020 - B 4 K 18.1057
Fremdenverkehrsbeitrag, Tankstelle mit Shop, Vorteilssatz
Dass ein Vorteilsatz im Wege der Schätzung ermittelt wird, ist rechtlich nicht zu beanstanden, insbesondere auch mit dem Rechtsstaatsprinzip vereinbar (BayVerfGH E.v. 21.10.1960 - Vf. 24-VII-59 - VerfGH 13, 127/132).