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   VerfGH Bayern, 21.10.1960 - 24-VII-59   

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VerfGH Bayern, 21.10.1960 - 24-VII-59 (https://dejure.org/1960,2660)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 21.10.1960 - 24-VII-59 (https://dejure.org/1960,2660)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 21. Oktober 1960 - 24-VII-59 (https://dejure.org/1960,2660)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • DÖV 1961, 28
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • VerfGH Bayern, 24.05.2019 - 23-VI-17

    Fremdenverkehrsbeitrag wegen nichtgewerbsmäßiger Vermietung von Geschäftsräumen

    Der erforderliche Rechtsschutz ist deshalb gewährleistet (vgl. VerfGH vom 21.10.1960 VerfGHE 13, 127/132).

    Diese Regelung beruht auf der Erwägung, dass zu den Aufwendungen der Gemeinde für den Fremdenverkehr gerade diejenigen herangezogen werden sollen, die aus dem Fremdenverkehr einen besonderen wirtschaftlichen Nutzen ziehen und denen auch der Ertrag der Abgabe, der nur zur Förderung des Fremdenverkehrs verwendet werden darf, wiederum zugutekommt (VerfGHE 13, 127/130).

    Dies ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden und insbesondere mit dem Rechtsstaatsprinzip vereinbar (vgl. VerfGHE 13, 127/132).

  • VGH Bayern, 14.01.2016 - 4 B 14.2227

    Fremdenverkehrsbeitragspflicht im Zusammenhang mit Fremdenverkehr

    Dies ist insbesondere auch mit dem Rechtsstaatsprinzip vereinbar (BayVerfGH, E.v. 21.10.1960 - Vf. 24-VII-59 - VerfGH 13, 127/132).
  • VGH Bayern, 07.10.2013 - 4 B 13.209

    Der bei der Berechnung des Fremdenverkehrsbeitrags zugrunde gelegte Vorteilssatz

    25 Dass ein Vorteilsatz im Wege der Schätzung ermittelt wird, ist rechtlich nicht zu beanstanden, insbesondere auch mit dem Rechtsstaatsprinzip vereinbar (BayVerfGH E.v. 21.10.1960 - Vf. 24-VII-59 - VerfGH 13, 127/132).
  • VG Regensburg, 22.03.2017 - RN 11 K 17.3

    Rechtmäßige Festsetzung des Fremdenverkehrsbeitrags für Bekleidungsgeschäft

    Dass ein Vorteilsatz im Wege der Schätzung ermittelt wird, ist rechtlich nicht zu beanstanden, insbesondere auch mit dem Rechtsstaatsprinzip vereinbar (vgl. BayVGH vom 7.10.2013 a.a.O., mit Verweis auf BayVerfGH vom 21.10.1960 Az. Vf. 24-VII-59, VerfGHE 13, 127/132).
  • VG Regensburg, 29.08.2018 - RN 11 K 17.632

    Fremdenverkehrsabgabe für Verkauf von Grundnahrungsmitteln rechtmäßig

    Dass ein Vorteilsatz im Wege der Schätzung ermittelt wird, ist rechtlich nicht zu beanstanden, insbesondere auch mit dem Rechtsstaatsprinzip vereinbar (vgl. BayVGH vom 7.10.2013 - 4 B 13.209 - juris, mit Verweis auf BayVerfGH vom 21.10.1960 - Vf. 24-VII- 59 - VerfGHE 13, 127/132).
  • VG Bayreuth, 18.12.2019 - B 4 S 19.675

    Einstweiliger Rechtsschutz für Tankstellenbetreiber wegen Fremdenverkehrsbeitrags

    Dass ein Vorteilsatz im Wege der Schätzung ermittelt wird, ist rechtlich nicht zu beanstanden, insbesondere auch mit dem Rechtsstaatsprinzip vereinbar (BayVerfGH E.v. 21.10.1960 - Vf. 24-VII-59 - VerfGH 13, 127/132).
  • VG Bayreuth, 29.07.2020 - B 4 K 18.1057

    Fremdenverkehrsbeitrag, Tankstelle mit Shop, Vorteilssatz

    Dass ein Vorteilsatz im Wege der Schätzung ermittelt wird, ist rechtlich nicht zu beanstanden, insbesondere auch mit dem Rechtsstaatsprinzip vereinbar (BayVerfGH E.v. 21.10.1960 - Vf. 24-VII-59 - VerfGH 13, 127/132).
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